Angeklagter im Syrien-Folterprozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Foto: dpa

Gegen die Straflosigkeit der Täter – Gerechtigkeit für die Opfer!

Syrien

Aus den unterschiedlichsten Motiven sind Menschen aus Syrien geflohen, um sich in Sicherheit zu bringen.

Es kamen die, die durch Folter kaum vorstellbares Leid erfahren haben. Und es kamen auch jene, die für dieses Leid verantwortlich sind.

In Deutschland treffen nun diese beiden Gruppen aufeinander.

 

Auch Anwar Al-Bunni, ein syrischer Menschenrechtsanwalt, musste nach seiner Verhaftung das Land verlassen und lebt seit 2014 mit seiner Familie in Berlin. Er hat bald angefangen, Opfer zu befragen, nach Tätern zu suchen, Zeugenaussagen aufzunehmen und mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Um eines Tages – das ist sein Ziel – doch noch Gerechtigkeit für die Opfer erwirken zu können.

 

Nicht zuletzt infolge dieser überaus aufwendigen Arbeit des engagierten Anwalts, konnte nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip das Oberlandesgericht Koblenz im April 2020 den weltweit ersten Prozess wegen staatlicher Folter in Syrien beginnen. Hauptangeklagter war der syrische Staatsbürger Anwar R., der am 13. Januar 2022 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Der 58-Jährige soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Das Gericht stellte eindeutig und formal die unmenschlichen Haftbedingungen, systematische Folter, sexualisierte Gewalt und Tötungen in Syrien fest. Ein erster Angeklagter war wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit bereits im Februar 2021 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

 

Der syrische Menschenrechtsanwalt Anwar al-Bunni im Interview anlässlich des 20. Jubiläums der Stiftung Menschenrechte

„Auch wenn alles lange dauert und nichts morgen passiert und auch nicht übermorgen … dieser Prozess in Deutschland … gibt uns Überlebenden Hoffnung auf Gerechtigkeit. Ich bin bereit auszusagen“ wird ein Syrer zitiert, der im Al-Khatib-Gefängnis gefoltert worden ist.

 

Die Stiftung Menschenrechte konnte auch 2021 die Ermittlungsarbeit des „Syrischen Zentrums für juristischen Studien und Forschungen e.V.“ unterstützen. Hier arbeitet der Menschenrechtsanwalt Al-Bunni mit seinen Kolleginnen und Kollegen daran, diejenigen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, die sich in Syrien schwerster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. Überall in Europa tragen die Teams des Zentrums Zeugenaussagen zusammen.

 

In der Folge der Berichterstattung über das Koblenzer Verfahren haben sich viele weiteren Zeugen beim Zentrum gemeldet, um das, was sie in Syrien erlebt haben, gerichtsverwertbar festhalten zu lassen. Die Erfolge der Arbeit haben so zu einem enormen Zuwachs der Arbeit des Zentrums geführt. Die Stiftung Menschenrechte ist froh, dass sie dem Zentrum bei der Finanzierung von Reisekosten, Übersetzungsarbeiten, Schulungen und der technischen Ausstattung unterstützen kann.

 

 

Im Februar 2023 kam es zu einem weiteren Urteil. Mehr als acht Jahre nach einem Anschlag mit mehreren Toten in der syrischen Hauptstadt Damaskus verurteilte das Berliner Kammergericht einen 55-Jährigen zu lebenslanger Haft. Das Gericht befand ihn des besonders schweren Kriegsvergrechens sowie des vierfachen Mordes und versuchten Mordes in zwei Fällen für schuldig. Auch diesen Prozess hat die Organisation von Anwar al Bunni unterstützt.

Kurzdokumentarfilm

Was bedeutet es, in einem Land, in dem man Sicherheit suchte und einen Neuanfang wollte, mit der Vergangenheit seiner alten Heimat konfrontiert zu werden? Werden Verdrängungsprozesse dadurch gestört und ein neuer Anfang erschwert oder bietet das Strafverfahren den Beteiligten die Gelegenheit, sich endlich wieder als Handelnde zu begreifen, die dazu beitragen können, dass ihnen und anderen Gerechtigkeit widerfährt?

 

Genau dieser Frage gingen Studierende der Filmuniversität Babelsberg in einem Kurzdokumentarfilm nach.

Der von der Stiftung Menschenrechte unterstützte Kurzdokumentarfilm ist hier in der ARD-Mediathek anzuschauen. Foto: Hans Radetzki

Der Regisseur Dyaa Naim und die Producerinnen Fritzie Benesch und Charlotte Jülide Hansen begleiteten Anwar Al-Bunni bei seiner Arbeit, gingen auch zu ihm nach Hause und erzählen von seinem Leben in seiner Familie. Der Regisseur Dyaa Naim kommt selber aus Syrien. Man redet arabisch im Film.

 

„Es war uns sehr wichtig“, sagen die Studierenden, “das sensible und diverse Thema der Flucht nicht wie so oft aus einer rein eurozentristischen Sicht zu erzählen. Daher haben wir uns sehr gefreut, in unserem Team mit Menschen zu arbeiten, die selbst aus Syrien stammen. Doch auch wenn es in unserem konkreten Fall um Syrien geht, ist es ein Thema, dass sich allgemein auf viele Weltgeschehnisse übertragen lässt. Folter und Gewaltverbrechen haben weder eine Nationalität noch eine Kulturzugehörigkeit“.

 

Gern hat die Stiftung Menschenrechte dieses Filmprojekt finanziell unterstützt.